Die am häufigsten gestellten Fragen rund ums Thema Firmung, kurz und knackig erklärt. Sollten Sie noch weitere Fragen oder Anliegen haben, melden Sie sich und wir versuchen Ihnen weiterzuhelfen. Alle nützlichen Kontaktinformationen finden Sie auf unserer Kontaktseite.


Firmung

Ab welchem Alter kann jemand gefirmt werden?
Generell darf das Sakrament der Firmung frühestens jenen gespendet werden, die im Kalenderjahr der Firmspendung das 12. Lebensjahr vollenden (vgl. Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz 6, 1991, §1). In jeder Diözese gibt es jedoch spezielle Regelungen, bitte kontaktieren Sie Ihre Diözese für weiterführende Informationen.
Wo muss ich mich melden, wenn ich gefirmt werden möchte?
Primärer Ort der Anmeldung ist jene Pfarrgemeinde, in der der Firmling derzeit wohnhaft ist.
Ich möchte mich in einer anderen Pfarre firmen lassen. Geht das?
Nach absolvierter Vorbereitung auf die Firmung stellt die Pfarre eine so genannte „Firmkarte“ aus. Darauf wird bestätigt, dass der angegebene Firmling das Recht hat, sich firmen zu lassen – und zwar in jeder Pfarre Österreichs, in der eine Firmfeier stattfindet. Zweckmäßig wird es sein, mit dieser Pfarre, wenn sie nicht die Heimatpfarre ist, im vorhinein Kontakt aufzunehmen, um organisatorische und andere Dinge absprechen zu können.
Kann jemandem die Firmung verweigert werden?
Gefirmt werden kann jede/r, der/die die Taufe empfangen hat und der/die noch nicht gefirmt ist. Die geistlichen Amtsträger dürfen niemandem ein Sakrament verweigern, der darum in rechter Weise bittet und der rechtlich an seinem Empfang nicht gehindert ist (vgl. c. 843 CIC, Codex des Kanonischen Rechts). Der Seelsorger hat dafür zu sorgen, dass jene, die um ein Sakrament bitten, auf den Empfang vorbereitet werden.
Muss ich gefirmt sein, wenn ich heiraten will?

Nein. Eheleute sollen, wenn es ohne großen Aufwand möglich ist, vor der Eheschließung das Sakrament der Firmung empfangen (vgl. c. 1065 §1 CIC, Codex des Kanonischen Rechts).


Firmvorbereitung

Was sind die wichtigsten Inhalte der Firmvorbereitung?

Offiziell heißt es nur, dass die zuständigen SeelsorgerInnen dafür Sorge zu tragen haben, dass die Firmlinge gut vorbereitet werden. Das bedeutet, die Pfarre (Priester, PastoralassistentIn, PGR, Firmteam,…) muss sich überlegen, welche Schwerpunkte sie setzen und was sie den Firmlingen „mitgeben“ will. Davon hängt wesentlich die Form und auch der Inhalt der Firmvorbereitung ab.

Was ist das optimale Modell für die Firmvorbereitung?

Die Art und Dauer der Firmvorbereitung wird in den einzelnen Pfarren sehr unterschiedlich gehandhabt. Ein einheitliches (Erfolgs-)Modell der Firmvorbereitung gibt es nicht! Die Pfarre muss für sich selbst die Ziele der Firmvorbereitung festlegen und ein dementsprechendes Modell der Vorbereitung entwickeln.
An dieser Stelle sei auf die Rubrik Modelle der Firmvorbereitung hingewiesen:
Dort wird eine Vielfalt unterschiedlicher Ansätze, Akzente, Inhalte und Methoden in der Firmvorbereitung aufgezeigt: Traditionelle Gruppentreffen, Firmwochenenden, Projektarbeit, Workshops, erlebnisorientierte Begegnungen usw.


Patenamt

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, damit ich Firmpate/Firmpatin sein kann?

  • Der Firmpate/die Firmpatin muss katholisch getauft und gefirmt sein sowie das 16. Lebensjahr vollendet haben.
  • Pate oder Patin dürfen nicht Eltern des Firmlings sein.
  • Weiters muss der Pate/die Patin ein Leben führen, das dem katholischen Glauben entspricht (vgl. c.874 CIC, Codex des Kanonischen Rechts).
  • Die Seelsorger sind (diözesan wird das je unterschiedlich gehandhabt) angewiesen bei Differenzen pastoral „klug“ zu entscheiden.

Darf der Taufpate/die Taufpatin auch Firmpate/Firmpatin sein?

Ja, und es ist sogar empfohlen, dass jene Patin/jener Pate genommen wird, die/der den Dienst bei der Taufe übernommen hat (vgl. c. 893 §2 CIC).

Muss ich gefirmt sein, wenn ich das Patenamt übernehmen will?

Ja, denn nur getaufte und gefirmte Katholiken/ Katholikinnen können ein Patenamt übernehmen (vgl. c. 874 §1 n.3 CIC, Codex des Kanonischen Rechts).

Wie alt muss ich sein, wenn ich das Patenamt übernehmen will?

Der Firmpate/die Firmpatin muss das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Können die Eltern Firmpate/ Firmpatin sein?

Nein, Eltern sind vom Patenamt ausgeschlossen, da sie sowieso schon die Pflicht haben, ihr Kind in seiner religiösen Entwicklung zu begleiten. Sie können aber den Firmling zur Firmspendung führen.

Ich bin aus der Kirche ausgetreten. Kann ich trotzdem Pate/Patin sein?

Nein, denn die Teilhabe an der Katholischen Kirche ist Grundvorraussetzung den Firmling bei ihrem/seinen Hineinwachsen genau in diese Gemeinschaft, sowie ihrem/seinem Bekenntnis zu dieser Gemeinschaft zu unterstützen und zu motivieren.

Mein/e Wunschpate/in ist nicht katholisch. Kann er/sie Pate/Patin sein?

Bei der Taufe ist es so geregelt, dass eine Getaufte/ein Getaufter einer nichtkatholischen Gemeinschaft nicht Patin/Pate, wohl aber Taufzeugin/Taufzeuge (als Zeugin/Zeuge des Glaubens) zusammen mit einem/einer katholischen Paten/Patin sein kann (vgl. c.874 §2 CIC, Codex des Kanonischen Rechts). Bei der Firmung wird unterschiedlich entschieden, da es bei der Firmung schwerpunktmäßig stärker als bei der Taufe um das Hineinwachsen zur Gemeinschaft der Katholischen Kirche geht. Die Frage: „Kann diese/r Patin/Pate den Firmling bei diesem Schritt unterstützen und begleiten?“ muss vom Seelsorger entschieden werden.

Mein Wunschpate/meine Wunschpatin ist geschieden und wiederverheiratet. Kann er/sie trotzdem mein/e Pate/Patin sein?

Die Diözesen in Österreich beurteilen diese Frage unterschiedlich. Die Meinungen reichen von „Wiederverheiratete sind nicht zum Patenamt zugelassen“ bis zu „Die Seelsorger können mit pastoralem Gespür im Einzelfall die konkreten Umstände prüfen und dann entscheiden“.

Braucht man eine/n Firmpat/in?

Es ist nicht zwingend, dass dem Firmling ein Pate oder eine Patin zur Seite steht (vgl. c. 892 CIC, Codex des Kanonischen Rechts). Ob und wer den Firmling zur Firmung führt, kann micht den FirmbegleiterInnen besprochen werden.